Welche Genehmigungen benötigen Sie für Ihren Imbisswagen in Frankreich?
Sie möchten einen Foodtruck in Frankreich eröffnen? Dann benötigen Sie diverse Genehmigungen, Zertifikate und Zulassungen, bevor Sie Ihr erstes Gericht verkaufen dürfen. Frankreich hat eigene Vorschriften für Fahrzeuge, Lebensmittelsicherheit, den Verkauf im öffentlichen Raum und den Alkoholausschank. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alle erforderlichen Genehmigungen, bevor Sie Ihre Produkte aus einem Foodtruck anbieten können.
Fahrzeugzulassung und -registrierung (VASP / RESP)
Bevor ein Imbisswagen in Frankreich legal fahren und Handel treiben darf, muss das Fahrzeug selbst für die gewerbliche Nutzung zugelassen sein. Ein motorisierter Lkw benötigt den Vermerk „VASP Magasin“ in seiner Zulassungsbescheinigung (carte grise), während ein ausgebauter Anhänger in der Regel als „RESP Magasin“ zugelassen wird. Diese Zulassung erhalten Sie über eine réception à titre isolé (RTI) bei der DREAL – oder der DRIEAT in der Region Paris: Sie reichen eine technische Dokumentation ein, das Fahrzeug wird geprüft, und nach der Zulassung melden Sie es bei der ANTS an. Fehlt der korrekte Vermerk in Feld J1 der Zulassungsbescheinigung, fällt das Fahrzeug bei der technischen Prüfung (contrôle technique) durch, und Sie riskieren bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld. Prüfen Sie dies daher unbedingt vor dem Kauf eines gebrauchten Imbisswagens. Der Kauf bei einem Spezialisten, der nach den entsprechenden Standards baut, vereinfacht diesen Schritt.

Gut zu wissen: Frankreichs Umweltzonen (ZFE) werden ab 2026 verschärft. In manchen Stadtzentren ist die Zufahrt von der Crit'Air-Plakette abhängig. Prüfen Sie daher vor dem Kauf die Emissionsklasse des Fahrzeugs. Für mobile Händler gelten unter Umständen lokale Ausnahmen.
Gas- und Elektrokonformität
Ein wesentlicher Bestandteil der Fahrzeugzulassung ist die Sicherheit Ihrer Gas- und Elektroinstallationen. Die Gasanlage muss der Norm NF EN 1949 und die Elektroanlage der Norm NF C 15-100 entsprechen. Beide müssen von einer anerkannten Stelle wie Qualigaz oder Veritas geprüft und zertifiziert werden (ca. 300 €). Dieses Zertifikat bestätigt, dass keine Brand-, Explosions- oder Gasleckgefahr besteht und ist Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung durch die DREAL. Lassen Sie Gas und Elektrik stets von einem qualifizierten Fachmann installieren und zertifizieren – dies schützt auch Ihren Versicherungsschutz im Schadensfall.

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Lebensmittelhygieneschulung (HACCP)
Mindestens eine Person, die im Foodtruck arbeitet, muss eine mindestens 14-stündige Schulung zur Lebensmittelhygiene absolviert haben, die allgemein als HACCP-Schulung bekannt ist. Der Kurs umfasst Lagertemperaturen, Reinigung, Rückverfolgbarkeit und die HACCP-Methode und muss von einer bei der DRAAF registrierten Organisation durchgeführt werden. Sie können von der Schulung befreit werden, wenn Sie mindestens drei Jahre Erfahrung in der Leitung eines Lebensmittelbetriebs oder ein anerkanntes Gastronomiediplom vorweisen können. Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig, sollte aber im Foodtruck mitgeführt werden – es ist das erste Dokument, das ein Kontrolleur sehen möchte.

Erklärung an die DDPP
Wenn Sie Produkte tierischen Ursprungs – Fleisch, Fisch oder Milchprodukte – verarbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit vor der Eröffnung der Direction départementale de la protection des populations (DDPP) melden. Die Meldung ist kostenlos, aber verpflichtend und ermöglicht es dem Lebensmittelsicherheitsdienst der DDPP, Kontrollen zu planen. Bei einer Kontrolle müssen Sie Ihre Hygienenachweise, Schulungszertifikate und Lieferanteninformationen vorlegen können. Halten Sie Ihren Lebensmittelsicherheitsplan daher stets aktuell und griffbereit.

Mobile Händlerkarte
Wenn Sie außerhalb der Gemeinde verkaufen, in der Ihr Unternehmen registriert ist – was bei den meisten Foodtrucks der Fall ist –, benötigen Sie eine mobile Gewerbeerlaubnis (carte de commerçant ambulant). Diese beantragen Sie mit dem Formular Cerfa 14022 bei der Handelskammer (CCI, falls Sie beim Handelsregister eingetragen sind) oder der Handelskammer (CMA, falls Sie beim Handelsregister eingetragen sind). Die Erlaubnis kostet 30 €, ist vier Jahre gültig und wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen ausgestellt. Bei Bedarf kann eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt werden, damit Sie schneller loslegen können.

Platz- und Parkplatzgenehmigung
Eine Händlerkarte berechtigt Sie nicht zu einem Standplatz. Um im öffentlichen Raum zu handeln, benötigen Sie eine Genehmigung der Gemeinde – eine sogenannte „autorisation d'occupation temporaire“ (AOT) oder „permis de stationnement“ –, für die Sie eine von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Gebühr entrichten. Diese Genehmigung ist zeitlich befristet, personengebunden und nicht übertragbar. Für einen Standplatz auf einem Markt gelten gesonderte Regeln; die Vergabe erfolgt mit dem Rathaus (Mairie) oder dem Marktverwalter. Bei Festivals oder privaten Veranstaltungen klären Sie den Zugang mit dem Veranstalter oder dem Grundstückseigentümer. Da es keine einheitliche nationale Regelung gibt, informieren Sie sich bitte bei jeder Gemeinde, in der Sie handeln möchten.

Alkohollizenz
Wer Alkohol verkaufen möchte – auch Bier, Wein oder Apfelwein – benötigt eine Betriebserlaubnis (permis d'exploitation), die nach einem 20-stündigen Kurs erteilt wird und zehn Jahre gültig ist, sowie die entsprechende Verkaufslizenz (eine „petite license à emporter“ für Getränke der Gruppe 3). Der Verkauf von Spirituosen aus einem mobilen Geschäft ist nicht gestattet. Für den Verkauf tagsüber zwischen 8:00 und 22:00 Uhr ist außerdem eine Voranmeldung bei der Gemeinde (mairie) mindestens 15 Tage vor Öffnung erforderlich; für den Verkauf nachts benötigen Sie die PVBAN (Private Vocational Bar Association). Wer keinen Alkohol ausschenkt, kann diesen Schritt überspringen.

Führerschein und Gewicht
Schließlich benötigen Sie den Führerschein, der dem Gewicht Ihres Fahrzeugs entspricht. Prüfen Sie das zulässige Gesamtgewicht (zGG) auf Ihrem Fahrzeugschein: Ein Führerschein der Klasse B gilt bis 3,5 Tonnen, B96 oder BE für Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen (mit einem Anhänger über 750 kg), und darüber hinaus benötigen Sie die Klasse C1 oder C. Bei einem Anhänger addieren Sie das Gewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers. Viele unserer Modelle sind so konstruiert, dass sie unter 3.500 kg bleiben, sodass ein Standard-Führerschein der Klasse B in der Regel ausreicht.

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