Maximale Robustheit, ultimatives Räucherlebnis
BBQ Smoker 4 Klappen
Dieser große, robuste BBQ Smoker mit vier Klappen ist ideal für größere Kapazitäten. Fühlen Sie sich wie ein echter „Amerikaner“...
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Beschreibung
Dieser große, robuste BBQ Smoker ist ideal für größere Kapazitäten. Fühlen Sie sich wie ein echter amerikanischer Held, während Sie köstliche, hochwertige Mahlzeiten zubereiten. Der BBQ Smoker ist stabiler und geräumiger als herkömmliche Grills und verleiht dem Grillgut einen wunderbar unverwechselbaren Rauchgeschmack.
Spezifikationen
| Variante | BBQ Smoker 4 Klappen |
|---|---|
| Breite | 160 cm |
| Höhe | 215 cm |
| Länge mit Deichsel | 525 cm |
| Länge ohne Deichsel | 435 cm |
| Leergewicht | 1300 kg |
Die Smoker und Grills in Aktion
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Imbisswagen jährlich überprüft werden?
Deutschland: Imbisswagen müssen alle zwei Jahre einer obligatorischen Hauptuntersuchung (TÜV) unterzogen werden, um ihre Verkehrstauglichkeit und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Wir empfehlen jährliche Wartungschecks, damit Ihr Imbisswagen stets in einwandfreiem Zustand ist.
Niederlande: Größere Anhänger (über 750 kg) benötigen eine regelmäßige Hauptuntersuchung. Diese ist zwar nicht jährlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um die einwandfreie Funktion Ihres Anhängers zu gewährleisten.
Frankreich: Größere Anhänger (über 750 kg) müssen alle zwei Jahre einer technischen Hauptuntersuchung unterzogen werden. Wir empfehlen regelmäßige Sicherheits- und Wartungschecks, um den optimalen Zustand Ihres Anhängers zu gewährleisten.
Spanien: Imbisswagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg (Kategorien O2, O3 und O4) müssen regelmäßig einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Imbisswagen bis 750 kg (Kategorie O1) sind von der HU-Pflicht ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite. Möchten Sie einen Servicetermin vereinbaren? Besuchen Sie unsere Serviceseite für weitere Informationen.
Was ist die Höchstgeschwindigkeit, die ich mit meinem Imbisswagen fahren darf?
Deutschland: Die Höchstgeschwindigkeit für einen Imbisswagen beträgt 80 km/h, es sei denn, der Anhänger plus Ladung wiegt weniger als 3.500 kg; in diesem Fall darf er bis zu 100 km/h fahren.
Niederlande: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 90 km/h, wenn das Gesamtgewicht von Anhänger und Ladung unter 3.500 kg liegt, und 80 km/h, wenn es 3.500 kg übersteigt.
Frankreich: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 90 km/h für Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg und 80 km/h für Anhänger mit einem Gewicht über diesem Wert.
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